Wissenswertes
Hier finden Sie Wissenswertes rund um das Wohnen im Alter und die SAWIA:
Informationen zum neuen Erwachsenenschutzrecht
Das seit 1912 praktisch unveränderte Vormundschaftsrecht wurde umfassend revidiert und heisst heute Erwachsenenschutzrecht. Es bringt wichtige Neuerungen, insbesondere auch für Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit und ihre Angehörigen.
Das neue Erwachsenenschutzrecht will das Selbstbestimmungsrecht fördern und sieht dazu zwei Instrumente vor:
Mit einem Vorsorgeauftrag kann man bestimmen, wer sich um persönliche Angelegenheiten kümmern oder die Vertretung bei medizinischen oder pflegerischen Entscheidungen übernehmen soll, falls man – beispielsweise infolge einer Demenzerkrankung – die Entscheidungsfähigkeit verlieren sollte.
Mit einer Patientenverfügung kann man festlegen, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt bzw. welche man ablehnt für den Fall, dass man aus irgendeinem Grund nicht mehr selbst entscheiden bzw. dies äussern kann.
Das neue Erwachsenenschutzrecht berücksichtigt aber auch das Bedürfnis der Angehörigen von urteilsunfähigen Personen, ohne grosse Umstände bestimmte Entscheide treffen zu können. So gibt es neu gesetzliche Vertretungsrechte bei den Angelegenheiten des täglichen Lebens sowie im medizinischen Bereich für den Fall, dass kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist.
Das neue Erwachsenenschutzrecht verstärkt zudem den Schutz von urteilsunfähigen Personen in Wohn- und Pflegeinrichtungen, insbesondere was die Anordnung von freiheitseinschränkenden Massnahmen betrifft.
Ab 2013 gibt es nur noch eine behördliche Massnahme, die Beistandschaft in zwei “Abstufungen”. Diese wird entsprechend der konkreten Hilfsbedürftigkeit der Person ausgestaltet. An die Stelle der Vormundschaftsbehörde tritt die Erwachsenenschutzbehörde, eine Fachbehörde.
Die Gesetzesänderung macht erforderlich, das bestehende Pensions- und Taxreglement sowie die Aufenthalts- bzw. Betreuungsverträge an die neuen Bestimmungen anzupassen. Neu müssen alle Pflegeheime z. B. schriftlich festhalten, ob eine Patientenverfügung und ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt, und wer welche Vertretungsrechte hat.
Vorlagen für Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen finden Sie bei der KESB Kanton Zürich (www.kesb-zh.ch)
Weiterführende Informationen finden Sie bei Pro Senectute (www.prosenectute.ch), beim Heimverband (www.curaviva.ch) bei der Alzheimervereinigung (www.alz.ch), beim VZ Vermögenszentrum (www.vermögenszentrum.ch) oder bei dialog ethik (www.dialog-ethik.ch).