FRAGEN UND ANTWORTEN

Wir haben für Sie eine Samm­lung von häu­fig gestell­ten Fra­gen und deren Antworten zusam­mengestellt. Gerne beant­worten wir Ihre Frage aber auch per­sön­lich. Bitte rufen Sie uns an:

Wir bieten Wohn­raum für pflege­bedürftige, betagte Menschen aus Albis­rieden und den umliegen­den Quartieren sowie für ital­ienisch (-oder spanisch) sprechende pflege­bedürftige Betagte aus dem Kan­ton Zürich.

Unsere Mitar­bei­t­en­den in der Geschäftsstelle besprechen mit Ihnen gerne Ihre Sit­u­a­tion und Ihre Bedürfnisse in Bezug auf einen Pflege­platz. Sie kön­nen eine Pflege­woh­nung besichti­gen und mit der Woh­nungslei­t­erin oder der Pflege­ex­per­tin sprechen. Vere­in­baren Sie mit der Geschäftsstelle einen Besuch­ster­min unter der Tele­fon­num­mer 044 405 60 80.
Eine Pflege­woh­nung kann auf Anmel­dung gerne besichtigt wer­den. Ein Besuch der zukün­fti­gen Bewohner­in oder des zukün­fti­gen Bewohn­ers in der Woh­nung ist Voraus­set­zung für einen Ein­tritt. Bitte vere­in­baren Sie einen Besuch­ster­min mit der Geschäftsstelle unter der Tele­fon­num­mer 044 405 72 72.
Am besten rufen Sie uns an (Tele­fon­num­mer 044 405 60 80). Wir sagen Ihnen, ob ein Zim­mer in ein­er Pflege­woh­nung frei ist und ob der Platz für Sie geeignet ist. Ist momen­tan kein Zim­mer frei, kön­nen Sie sich auf die Warteliste set­zen lassen oder über die Beratungsstelle Wohnen im Alter der Stadt Zürich erfahren, welche anderen Ein­rich­tun­gen freie Plätze haben. Tem­poräre Aufen­thalte in unseren Pflege­woh­nun­gen sind je nach Ver­füg­barkeit der Zim­mer möglich.
Sofern Platz vorhan­den ist, kön­nen Ihre Eltern in diesem Fall gemein­sam in die Pflege­woh­nung einziehen. Nor­maler­weise ist aber eine gewisse Pflegebedürftigkeit (BESA 1) Voraus­set­zung für den Ein­tritt ins SAWIA.
Eine Pflegehelferin/ ein Pflege­helfer ist die ganze Nacht über in der Pflege­woh­nung. Eine Pflege­fach­per­son ist über Pikett jed­erzeit erreichbar.
Die medi­zinis­che Betreu­ung bleibt beim Hausarzt. Nach Bedarf wird ein Facharzt oder eine Fachärztin beigezogen.
Unsere Bewohner­in­nen und Bewohn­er kön­nen in der Regel bis zu ihrem Lebensende bei der SAWIA bleiben. Möglicher­weise muss jedoch die Pflege­woh­nung gewech­selt wer­den oder es ist aus gesund­heitlichen Grün­den ein Spi­talein­tritt nötig oder allen­falls eine Ver­legung in eine andere Insti­tu­tion. Dies erfol­gt jedoch immer in Absprache mit dem betreuen­den Arzt, der Bewohnerin/dem Bewohn­er und den Ange­höri­gen. Grund­sät­zlich berück­sichti­gen wir nach Möglichkeit die in der Patien­ten­ver­fü­gung fest­ge­hal­te­nen Wün­sche des Betagten.
Es gibt bei uns keine fes­ten Besuch­szeit­en. Ihre Ange­höri­gen und Bekan­nten sind uns jed­erzeit willkommen.
Wir bieten gün­stige Pen­sion­stax­en. Acht­en Sie beim Ver­gle­ich ver­schieden­er Pflege­heime auf die Zusam­menset­zung der Tar­ife und welche Kosten inbe­grif­f­en sind. Bitte kon­tak­tieren Sie die Geschäftsstelle, Tele­fon 044 405 72 72. Gerne informieren wir Sie über die Kosten für einen Pflege­platz. Wen­den Sie sich an Pro Senec­tute Zürich, wenn Sie all­ge­meine Fra­gen zu Ihrer Ver­sicherungssi­t­u­a­tion, zur Finanzierung eines Pflege­platzes und zu ihren Ansprüchen haben oder eine Bud­get­ber­atung wünschen.
Klären Sie bitte direkt mit dem Amt für Zusat­zleis­tun­gen Tele­fon 044 412 61 11, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleis­tun­gen haben.

 

Prüfen Sie, ob Sie Anrecht auf Hil­flose­nentschädi­gung und/oder Ergänzungsleis­tun­gen haben. Die Hil­flose­nentschädi­gung wird an Per­so­n­en aus­bezahlt, die bei den alltäglichen Ver­rich­tun­gen (Anklei­den, Kör­perpflege, Essen usw.) dauernd auf erhe­bliche Hil­fe Drit­ter angewiesen sind. Die Aus­rich­tung der Hil­flose­nentschädi­gung erfol­gt unab­hängig von Einkom­men und Ver­mö­gen. Weit­ere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie bei der Sozialver­sicherungsanstalt Zürich. Beim Amt für Zusat­zleis­tun­gen zur AHV/IV der Stadt Zürich erfahren Sie, ob für Sie oder eine ange­hörige Per­son allen­falls Anspruch auf Zusat­zleis­tun­gen beste­ht und wie Sie diese beantra­gen kön­nen. Ausser­dem unter­stützt SAWIA Bewohner­in­nen und Bewohn­er mit einem sehr gerin­gen Einkom­men. Mehr Infor­ma­tio­nen dazu ent­nehmen Sie bitte dem Unterstützungsfond.

Literatur

Fundiertes Infor­ma­tion­s­ma­te­r­i­al und Büch­er zu Demen­z­erkrankun­gen, Heimein­tritt, Ent­las­tung von Ange­höri­gen etc. find­en Sie bei der Alzheimervere­ini­gung unter http://www.alz.ch/ag/index.php/infothek-129.html

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