Anmeldung

Aufnahmekriterien

Jede Anmel­dung wird durch die Pflege­ex­per­tin bzw. durch erfahrene Pfle­gende geprüft. Bei Unklarheit­en nehmen wir mit dem
Bewohn­er oder seinen Ange­höri­gen direkt Kon­takt auf. Ein Besuch in der Woh­nung ist erwünscht.

  • Pflegebedürftigkeit (alle Pflegestufen) bei Erkrankun­gen des Alters und Demenz
  • Wohn­haft in der Stadt Zürich, bzw. ganz­er Kan­ton Zürich, sofern die Finanzierung sichergestellt ist.
  • Kurza­ufen­thal­ter auf Anfrage, Min­destaufen­thalt 2 Wochen, max­i­mal 2 Monate. Ein Kurza­ufen­thalt kann je nach
    Ver­füg­barkeit in einen fes­ten Ver­trag umge­wan­delt werden.

Angebote

  • Langzeitpflege
  • Kurzaufenthalter/Ferienbetten
    Wir bieten auch Ferien­bet­ten an. Min­dest­dauer 1 Woche. Vorauszahlung nötig. Bezug in der Regel innert 24 Stun­den möglich.
  • Tages- und Nacht­struk­tur
    Wir bieten in unseren 6 Pflege­woh­nun­gen ein Unter­stützungs- und Ent­las­tungsange­bot für pfle­gende Ange­hörige. Damit ermöglichen wir pflegebedürfti­gen und betagten Per­so­n­en an verabre­de­ten Tagen Betreu­ung und Pflege ausser­halb des häus­lichen Umfelds.
  • Akut- und Über­gangspflege AÜP
    In den sechs Pflege­woh­nun­gen betreuen wir ältere Menschen, die nach einem Spi­ta­laufen­thalt noch nicht nach Hause zurück­kehren kön­nen. Die Reha­bil­i­ta­tion ste­ht im Zen­trum mit dem Ziel Sie wieder ganz nach Hause zurückkehren.

kosten

Die Kosten für den Pflege­platz set­zen sich aus den Kosten für das Wohnen, die Pflege und Betreu­ung zusam­men. Die
Krankenkassen finanzieren einen Grossteil der Pflegekosten.

In der Tages­taxe sind Unterkun­ft, Verpfle­gung, Wäschev­er­sorgung und — sofern vorhan­den — ein Lavabo im Zim­mer inklu­sive.
Die Zim­mer sind nach Grösse und Lage eingestuft. Die Kosten für die ver­schiede­nen Zim­mer sowie für die zusät­zlichen
Leis­tun­gen ent­nehmen Sie bitte dem Taxreglement.

Die Pflegekosten richt­en sich gemäss Pflegege­setz des Kan­tons Zürich nach dem Ein­stu­fungs- und Abrech­nungssys­tem «BESA». Darin sind die zwölf Stufen der Pflege- und Betreu­ungs­bedürftigkeit definiert. Die Ein­stu­fung in eine der zwölf Stufen nehmen die dafür aus­ge­bilde­ten Pflege­fach­per­so­n­en vor. Der Eigenan­teil an die Pflegeleis­tun­gen BESA Grad 1 – 12 beträgt bei der SAWIA Fr. 7.20 (BESA 1), Fr. 23.- (BESA 2–12) pro Tag. Die BESA-Stufen und die Kosten der einzel­nen Stufen ent­nehmen Sie bitte dem Taxreglement.

Der Betreu­ungsaufwand liegt bei Fr. 45.- pro Tag.

Die Finanzierung der Kosten set­zt sich zusam­men aus dem Anteil der Krankenkassen, den Beiträ­gen der Bewohn­er und Bewohner­in­nen sowie des Kan­tons und der Stiftung Alter­swohnen in Albis­rieden. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Leis­tun­gen, die krankenkassenpflichtig sind. Die Bewohner­in­nen und Bewohn­er bezahlen den oben erwäh­n­ten Eigenan­teil pro Tag, die Betreu­ungs- und Wohnkosten sowie zusät­zliche Leistungen.

Bitte klären Sie beim Amt für Zusat­zleis­tun­gen, ob Sie oder Ihre Ange­höri­gen die Voraus­set­zun­gen für Ergänzungsleis­tun­gen erfüllen.

Bitte klären Sie bei der SVA Zürich (oder IV-Stelle des Wohn­sitzkan­ton) ab, ob Ihre Ange­höri­gen die Voraus­set­zun­gen für die Hil­flose­nentschädi­gung erfüllen.

freie zimmer

folgende zimmer
sind aktuell frei

Anmeldung

Wir freuen uns, wenn Sie nach­fol­gen­des For­mu­lar aus­füllen.
Sie kön­nen uns aber gerne auch ein­fach kontaktieren. 

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